Kosten der anwaltlichen Tätigkeit
Die Kosten der Mandatierung sind abhängig von der konkreten Tätigkeit und von der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung. In keinem Fall stelle ich Ihnen etwas in Rechnung, worüber wir „im Vorfeld“ nicht gesprochen haben. Regelmäßig kommen folgende Vergütungsmodelle in Betracht.
Erstberatung
Für eine anwaltliche Erstberatung - gleich ob in Person, telefonisch oder virtuell - erlaube ich mir regelmäßig ein Erstberatungshonorar in Höhe von 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
Außergerichtliche Tätigkeit
Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit - z.B. Anschreiben an die Gegenseite - rechne ich grundsätzlich auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungs-gesetzes (RVG) ab. Dies bedeutet, dass die Anwaltsgebühren auf der Basis des sogenannten Streitwerts berechnet werden. Denkbar ist aber auch die Vereinbarung eines pauschalen Honorars, z.B. bei der Erstellung eines
Arbeitsvertrages.
Vertretung im Prozess
Bei einer Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren findet grundsätzlich ebenfalls das Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG) Anwendung. Dies bedeutet, dass die Anwaltsgebühren auf der Basis des sogenannten Streitwerts berechnet werden. Selbstverständlich berate ich Sie im Vorfeld meiner Beauftragung, welche Kosten auf Sie zukommen.
Vertretung im Prozess
Bei einer Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren findet grundsätzlich ebenfalls das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anwendung. Dies bedeutet, dass die Anwaltsgebühren auf der Basis des sogenannten Streitwerts berechnet werden. Selbstverständlich berate ich Sie im Vorfeld meiner Beauftragung, welche Kosten auf Sie zukommen.
Stundenhonorarbasis
Denkbar ist auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars. Insbesondere für Unternehmen, die ich laufend bei ihren arbeitsrechtlichen Fragestellungen begleite, erfolgt die Abrechnung regelmäßig auf Stundenhonorarbasis.
Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Gern übernehme ich im Fall einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit die Kommunikation mit dieser, stelle insbesondere - soweit gewünscht - die Kostendeckungsanfrage.
Erstberatung
Für eine anwaltliche Erstberatung - gleich ob in Person, telefonisch oder virtuell - erlaube ich mir regelmäßig ein Erstberatungshonorar in Höhe von 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
Außergerichtliche Tätigkeit
Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit - z.B. Schreiben an die Gegenseite - rechne ich grundsätzlich auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Dies bedeutet, dass die Anwaltsgebühren auf der Basis des sogenannten Streitwerts berechnet werden. Denkbar ist aber auch die Vereinbarung eines pauschalen Honorars, z.B. bei der Erstellung eines
Arbeitsvertrag
Vertretung im Prozess
Bei einer Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren findet grundsätzlich ebenfalls das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anwendung. Dies bedeutet, dass die Anwaltsgebühren auf der Basis des sogenannten Streitwerts berechnet werden. Selbstverständlich berate ich Sie im Vorfeld meiner Beauftragung, welche Kosten auf Sie zukommen.
Stundenhonorarbasis
Denkbar ist auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars. Insbesondere für Unternehmen, die ich laufend bei ihren arbeitsrechtlichen Fragestellungen begleite, erfolgt die Abrechnung regelmäßig auf Stundenhonorarbasis.
Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Gern übernehme ich im Fall einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit die Kommunikation mit dieser, stelle insbesondere - soweit gewünscht - die Kostendeckungsanfrage.
Diana Göttke
Kanzlei für Arbeitsrecht
- Busseallee 1, 14163 Berlin
- 030 23 32 46 47
- 030 23 32 46 49
- info@kanzlei-goettke.de
- Onlinerechtsberatung
- Reichsstraße 12, 14052 Berlin
- 030 23 32 46 47
- 030 23 32 46 49
- info@kanzlei-goettke.de
- Onlinerechtsberatung